EU-Öko-Verordnung

Die EU-Öko-Verordnung regelt seit 1992 Vorgaben für die Erzeugung, Verarebitung, das Handel sowie den Import von Bio-Erzeugnissen.
Rechstvorschriften werden stetig durch Änderungsverordnungen an den aktuellen Stand von Praxis und Forschung angepasst und ergänzt.

Änderungen der Rechtsvorschriften werfen oft Fragen der Interpretation und der Umsetzung auf.

Der BVK informiert und nimmt Stellung zu verschiedenen Themen der EU- sowie nationalen Rechsvorschriften und dem Öko-Kontrollverfahren.

BVK Interpretationen / Stellungnahmen zur neue EU-Öko-Verordnung 2018/848

» Interpretation Vorsorgemaßnahmen

Auslegungen der EU-Öko-Verordnung

» Auslegungen EU-Öko-Verordnung

Handreichungen der Kontrollstellen

Bodenuntersuchungsmethoden

Regelmäßig tauchen Fragen zu Düngeempfehlungen, teils auch mit Schwermetallen nach Bodenuntersuchungen mit den Methoden nach Kinsey, Albrecht, Unterfrauner etc. und Düngungsempfehlungen auf.
Die Berater der Ökomene und die Öko-Kontrollstellen daher haben zu dem Thema eine Handreichung für Betriebe und Kontrolle erstellt.

» Handreichung zu Boden-Analysemethodik und Düngeempfehlungen