Änderung des Öko-Landbaugesetzes und des Öko-Kennzeichengesetzes

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    Das Öko-Landbaugesetz (ÖLG) und des Öko-Kennzeichengesetz dienen der Durchführung des EU-Rechts auf dem Gebiet der ökologischen Erzeugung und der Kennzeichnung entsprechender Produkte. Nachdem die geltende EG-Öko-Basisverordnung – Verordnung (EG) Nr. 834 / 2007 vom 28. Juni 2007 zum 1. Januar 2022 – abgelöst wird, soll an ihre Stelle die Verordnung (EU) 2018 / 848 vom 30. Mai 2018 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen Erzeugnissen treten.

    Mit der neuen Verordnung werden die Rechtsgrundlagen für die ökologische Produktion und die Kennzeichnung ökologischer Erzeugnisse aktualisiert und detaillierter gestaltet. Die neue EU-Öko-Basisverordnung werde eng mit der Verordnung (EU) 2017 / 625 vom 15. März 2017 über amtliche Kontrollen verzahnt seiin.

    Mit den Änderungen wird das Erfolgsmodell der 2-stufige Kontrollsystem von Behörden und privaten Kontrollstellen gesichert. Mit der Änderung des ÖLG hat der Bundestag das Kontrollsystem nun auf eine klare Rechtsgrundlage gestellt und damit klare Aufgaben und Zuordnung geschaffen.