BVK zieht um
- 7. April 2025
- von BVK

Der Bundesverband der Öko-Kontrollstellen hat eine neue Postadresse.
Ab 1. April 2025 erreichen Sie uns unter der Adresse Eupener Str. 67 in 50933 Köln.
Der Bundesverband der Öko-Kontrollstellen hat eine neue Postadresse.
Ab 1. April 2025 erreichen Sie uns unter der Adresse Eupener Str. 67 in 50933 Köln.
Am 11.02.2025 referierten Dr. Günter Lach der Lach und Bruns Partnerschaft gemeinsam mit Martin Rombach, Geschäftsführer der Prüfgesellschaft mbH und Vorstand des Bundesverbandes der Öko-Kontrollstellen e.V. (BVK), im Rahmen der Biofach Veranstaltung über das Thema "Vorhandensein und Verdacht - Ein Ausweg aus der Rückstandsfalle".
Der komplette Vortrag wurde während der Veranstaltung aufgezeichnet und kann hier nochmal nachgehört werden.
Bundesverband der Öko-Kontrollstellen lädt zur Veranstaltung im Rahmen der Biofach 2025 ein
Titel: Vorhandensein und Verdacht - Ein Ausweg aus der Rückstandsfalle
Referent: Dr. Günter Lach, Lach und Bruns Partnerschaft
Einleitung und Moderation: Martin Rombach, Vorstand BVK
Termin:
Dienstag, 11. Februar 2025, 14:30 bis 16 h Biofach 2025, NCC Ost, Ebene 3, Raum Neu-Delhi
Delegierte Verordnung (EU) 2024/3095 zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2021/1698 zur Zertifizierung bestimmter Unternehmer und Unternehmergruppen in Drittländern (Verlängerung der Übergangsfrist für Unternehmensgruppen) ist mit Datum 9.12.2024 im Amtsblatt veröffentlicht.
Regelmäßig tauchen Fragen zu Düngeempfehlungen, teils auch mit Schwermetallen nach Bodenuntersuchungen mit den Methoden nach Kinsey, Albrecht, Unterfrauner etc. und Düngungsempfehlungen auf.
Die Berater der Ökomene und die Öko-Kontrollstellen daher haben zu dem Thema eine Handreichung für Betriebe und Kontrolle erstellt.
Wein, Vanille, Rooibos Tee, Nüsse oder Zutaten für die Naturkosmetikbranche: Das südliche Afrika ist auch aufgrund der unterschiedlichen Klimazonen und der großen Produktvielfalt eine wichtige Region für das Sourcing von Bio-Produkten und ein wichtiger Handelspartner der EU.
BÖLW lädt Sie zu einer informativen Online-Session zur Beschaffung bio-zertifizierter Produkte aus dem südlichen Afrika, mit Fokus auf Südafrika und Namibia ein. Erhalten Sie Einblicke in die agrarische Vielfalt der Region, die Bio-Produktion, Exportmöglichkeiten und lernen Sie Ansprechpersonen kennen, die Sie bei Ihrer Suche nach zertifizierten Produkten oder dem Aufbau von Sourcing-Projekten unterstützen können.
Hessen richtet Online Seite für die Meldung zum Öko-Kontrollverfahren an die zuständige Behörde ein.
Neue Auslegungshinweise der Länder zu Verordnung (EU) 2018/848 und Verordnung (EU) 2020/464
Diese Auslegungshinweise der Länder für die Umsetzung der VO (EU) Nr. 2018/848 und den weiteren Durchführungsbestimmungen sollen die Wirtschaftsbeteiligten, die
Kontrollstellen und die Länderbehörden bei der Umsetzung der rechtlichen Regelungen in der Bio-Geflügel-Haltung unterstützen und eine Harmonisierung der Umsetzung des
EU-Rechts in der Bundesrepublik Deutschland befördern. Die abschließende Rechtsauslegung und Umsetzung der Vorgaben der VO (EU) Nr. 2018/848 und ihren weiteren
Durchführungsbestimmungen obliegt den zuständigen Länderbehörden.
Das vorliegende Papier gilt vorbehaltlich weiterer Präzisierung oder Festlegungen durch die Länder und durch die Europäische Kommission.
Für eine einheitliche Umsetzung der Verordnung (EU) 2018/848 in Bezug auf die Anforderungen des Zugangs zu Freigelände, vorzugsweise Weideland für Pflanzenfresser wurde von der LÖK-AG Weidehaltung ein Regelungsvorschlag ausgearbeitet und der LÖK zur weiteren Beschlussfassung vorgelegt.
Am 7. Juli verabschiedete der Bundesrat neue gesetzliche Regelungen für die Kennzeichnung und Kontrolle von Bio in Einrichtungen der Außer-Haus-Verpflegung (AHV).