Freistaat Sachsen stuft Trockenheitsperiode als Katastrophenfall ein

  • 29. August 2022
  • von  BVK
    None

    Möglichkeit der Ausnahmegenehmigung zur Verwendung nichtökologischer Futtermittel für Raufutterfresser in Sachsen

     

    Das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) hat laut Artikel 1 Absatz 1 Verordnung (EU) 2020/2146 den Beschluss getroffen, aufgrund der im Jahr 2022 in Sachsen langanhaltenden Trockenheitsperiode, verbunden mit häufig auftretenden Hitzetagen, und die damit einhergehenden negativen Auswirkungen auf die Versorgung von Öko-Wiederkäuern mit Öko-Grobfuttermitteln für solche Tierhalter als Katastrophenfall anzuerkennen.

    Der Beschluss gilt rückwirkend ab dem 24.08.2022 bis zum 15.05.2023 und vorbehaltlich bis zur Feststellung einer grundlegenden Verbesserung der Versorgungslage.

    Damit besteht in Sachsen die Möglichkeit eine Ausnahmegenehmigung zur Verwendung nichtökologischer Futtermittel für Raufutterfresser zu beantragen.

    Anträge können bei der zuständigen Öko-Kontrollstelle angefordert und eingereicht werden.