Hessen | Meldung zum Öko-Kontrollverfahren
- 17. Oktober 2024
- von BVK
Hessen richtet Online Seite für die Meldung zum Öko-Kontrollverfahren ein.
Unternehmer, die ökologische Erzeugnisse produzieren, aufbereiten, vertreiben, lagern, einführen oder in ein Drittland ausführen oder solche Erzeugnisse in Verkehr bringen, sind verpflichtet, vor dem Inverkehrbringen als ökologische Erzeugnisse ihre Tätigkeit den zuständigen Behörden zu melden.
Das Bundesland Hessen hat für die Meldung eine Online Seite unter https://beteiligungsportal.hessen.de/portal/kurzurl/EUOekoKontrolle eingerichtet.
Unternehmer, die beabsichtigen, eine ökologische/biologische Tätigkeit im Sinne der EU-Öko-Verordnung durchzuführen, können hier die erforderliche Meldung zum Kontrollverfahren beim Regierungspräsidium Gießen abgeben.
Das Ausfüllen des Formulars dauert 5 bis 10 Minuten. Es sind Angaben zum Unternehmen, zur Tätigkeit und zur Kontrollstelle erforderlich.
Nach dem Ausfüllen und Absenden gehen Ihre Angaben unmittelbar beim zuständigen Dezernat des Regierungpräsidiums Gießen ein.
Der ausgefüllte Fragebogen kann nach dem Absenden nochmal für die eigene Dokumentation als PDF-Datei heruntergeladen werden.