Neue BVK Leitlinien für die Umsetzung der Anforderungen des Weidepapiers
- 2. Dezember 2025
- von BVK
BVK Leitlinien für die Umsetzung der Anforderungen des Weidepapiers
Grundlage für diese Leitlinien sind:
- LÖK-Beschluss Weidepapier v. 5.8.2024
- LÖK-Beschluss vom 27.12.2024 FAQ-Weide
- LÖK-Weidepapier Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Thema Weide für Beratung und Praxis
Die Inhalte und die beschriebene Vorgehensweise wurden mit der LÖK UAG Weide abgestimmt.
Ziel der Leitlinien ist, den Konsensrahmen für die Umsetzung der Anforderungen des „Weidepapiers“ aufzuspannen um eine vergleichbare Handhabung bei der Umsetzung der Weide und bei Verstößen gegen das Weidegebot zu ermöglichen. Grundsätzlich gilt, dass Zahlen- oder Mengenangaben als Anhaltspunkte zu verstehen sind, „Halbtagsweide“ also z.B. nicht exakt 12h umfassen muss.
Grundsätzlich sind in allen Einzelfällen die betrieblichen Umstände und das betriebliche Management zu betrachten und die Anforderungen sinnvoll und im Hinblick auf das Ziel „Weidegang, wenn die Umstände es zulassen“ zu betrachten. Exakte Festlegungen z.B. anhand von Aufwuchshöhen oder Kalenderdaten für den Weidebeginn oder „Mindestweidetagen oder -stunden“ sind nicht sachgerecht und wurden von der EU-Kommission im Rahmen des Pilotverfahrens kritisiert. Damit ist offensichtlich, dass z.B. bzgl. des Weidebeginns im Frühjahr der praxisübliche Spielraum genutzt werden kann: während ein Betrieb sehr früh mit stundenweiser Vorweide beginnen und anschließend zur intensiven Kurzrasenweide übergehen kann, kann der Nachbar die Weideperiode evtl. erst mit Weidereife der Bestände (20-25% XF / i.d.R. Löwenzahnblüte), also einige Tage später beginnen. Auch beim Austrieb nach dem Melken zur Halbtagsweide, kann evtl. der Eine unmittelbar nach dem Melken austreiben, während ein anderer Betrieb den bereits gemolkenen Tieren noch im Stall Futter vorlegt, bevor er zur Weide austreibt. Beides bleibt im Rahmen der „Halbtagsweide“.
Die gesamten Leitlinien finden Sie hier .