Neue ÖLG-Durchführungsverordnung

  • 8. Juli 2023
  • von  BVK
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    Am 7. Juli 2023 verabschiedete der Bundesrat eine Änderung des Öko-Landbaugesetzes (ÖLG) und die neue ÖLG-Durchführungsverordnung (ÖLG-DV).
    Neue ÖLG-Durchführungsverordnung (ÖLG-DV) löst damit die bisherige Kontrollstellenzulassungsverordnung ab.

    Die neue ÖLG-Durchführungsverordnung (ÖLG-DV) regelt

    • die Anforderungen an die Kontrollstellen für die Durchführung der Bio-Kontrollen,
    • das Verfahren für die Zulassung der Kontrollstellen,
    • die Aufgaben der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) im Kontrollverfahren,
    • die Anforderungen an die Qualifikation des Kontrollpersonals sowie
    • die zu treffenden Maßnahmen im Falle von Verstößen. 

     


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