Neue ÖLG-Durchführungsverordnung
- 8. Juli 2023
- von BVK
Am 7. Juli 2023 verabschiedete der Bundesrat eine Änderung des Öko-Landbaugesetzes (ÖLG) und die neue ÖLG-Durchführungsverordnung (ÖLG-DV).
Neue ÖLG-Durchführungsverordnung (ÖLG-DV) löst damit die bisherige Kontrollstellenzulassungsverordnung ab.
Die neue ÖLG-Durchführungsverordnung (ÖLG-DV) regelt
- die Anforderungen an die Kontrollstellen für die Durchführung der Bio-Kontrollen,
- das Verfahren für die Zulassung der Kontrollstellen,
- die Aufgaben der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) im Kontrollverfahren,
- die Anforderungen an die Qualifikation des Kontrollpersonals sowie
- die zu treffenden Maßnahmen im Falle von Verstößen.
» Öko-Landbaugesetz-Durchführungsverordnung – ÖLG-DV