Neue Regelungen zur Bio-Außer-Haus-Verpflegung-Verordnung
- 7. August 2023
- von BVK
Am 7. Juli verabschiedete der Bundesrat neue rechtliche Regelungen für die Kennzeichnung und Kontrolle von Bio in Einrichtungen der Außer-Haus-Verpflegung (AHV).
Mit der neuen Verordnung wurden wichtige gesetzliche Regelungen geschaffen, um weiterhin die Kennzeichnung von Bio-Lebensmitteln in Restaurants, Kantinen oder Mensen zu ermöglichen.
Die EU-Öko-Verordnung regelt die Kennzeichnung und Kontrolle von Bio-Lebensmitteln. Für die Außer-Haus-Verpflegung (AHV) sind nationale Regelungen erforderlich. Diese Lücke wird durch die neue Verordnung zur Kennzeichnung von Bio-Lebensmitteln in gemeinschaftlichen Verpflegungseinrichtungen (Bio-AHVV) geschlossen.
Die Veröffentlichung wird in Kürze erwartet.
Beschluss des Bundesrates vom 7. Juli 2023
Bio-Außer-Haus-Verpflegung-Verordnung (Bio-AHVV) vom 27.09.2023