Vorsorgekonzept mit Checkliste für landwirtschaftliche Unternehmen
- 27. Juli 2022
- von BVK
Der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) hat in Zusammenarbeit mit dem Bundesverband der Öko-Kontrollstellen e.V. (BVK) ein Vorsorgekonzept mit Checkliste für landwirtschaftliche Unternehmen entwickelt.
Mit der EU-Öko-Verordnung 2018/848 müssen Öko-Betriebe ein Vorsorgekonzept erstellen und dokumentieren, welches bei der jährlichen Betriebs-Kontrolle überprüft wird. Mit Hilfe des entwickelten Vorsorgekonzepts steht Landwirten ein akzeptiertes Mittel zur Verfügung um ihr Vorsorgekonzept zu dokumentieren oder als Basis für ein eigenes Vorsorgekonzept zu nutzen.
Das Vorsorgekonzept beschreibt Vorsorgemaßnahmen, durch die der Eintrag von nicht zugelassenen Erzeugnissen und Stoffen in den Betrieb vermieden werden soll. Das ist besonders dort wichtig, wo es Berührungspunkte mit konventionellen Waren und Betriebsmitteln oder konventionell genutzten Maschinen oder Einrichtungen gibt. Vorsorgemaßnahmen müssen angemessen und verhältnismäßig sein und sie betreffen ausschließlich Risiken, die im Verantwortungsbereich des Landwirts oder der Landwirtin liegen. „Nicht zugelassene Stoffe“ im Sinne der Öko-Verordnung sind nicht zugelassene Stoffe, Erzeungisse, Betriebsmittel (Pflanzenschutzmittel, Düngemittel oder Bodenhilfsstoffe, Reinigungs- und Desinfektionsmittel), nicht zugelassene konventionelle Zutaten und Parallelprodukte oder Zusatz- und Verarbeitungshilfsstoffe für Lebens- und Futtermittel.
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