Der BVK entwickelt derzeit ein Recherche Tool für Auslegungen Öko-Kontrollbehörden der jeweiligen Bundesländer.
In Kürze finden Sie hier den Zugang zum Recherche Tool.
Bis dahin veröffentlichen wir spezielle Auslegungen zur Umsetzung der EU-Öko-Verordnung an nachfolgender Stelle.
Auslegung der Weidehaltung der Länderarbeitsgemeinschaft Ökologischer Landbau (LÖK) vom 26.03.2024.
Diese Auslegungshinweise der Länder für die Umsetzung der VO (EU) Nr. 2018/848 und den weiteren Durchführungsbestimmungen sollen die Wirtschaftsbeteiligten, die Kontrollstellen und die Länderbehörden bei der Umsetzung der rechtlichen Regelungen in der Bio-Geflügel-Haltung.
Das vorliegende Papier gilt vorbehaltlich weiterer Präzisierung oder Festlegungen durch die Länder und durch die Europäische Kommission.
von Beate Fader und Frederik Heller (DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück, Oppenheim), Jakob Moise (Beratungsdienst Ökologischer Weinbau e.V), Katrin Filsinger (ECOVIN Bundesverband ökologsicher Weinbau e.V.)
» Weidepapier | Auslegung der LÖK AG Weidehaltung
Auslegung der Weidehaltung der Länderarbeitsgemeinschaft Ökologischer Landbau (LÖK) vom 05.08.2024.
» Weidepapier | Auslegung der LÖK AG Weidehaltung
Auslegung der Weidehaltung der Länderarbeitsgemeinschaft Ökologischer Landbau (LÖK) vom 26.03.2024.
Für eine einheitliche Umsetzung der Verordnung (EU) 2018/848 und der erlassenen Durchführungs- und delegierten Rechtsakte in Bezug auf die Anforderungen des Zugangs zu Freigelände, vorzugsweise Weideland für Pflanzenfresser
wurde von der LÖK-AG Weidehaltung folgender Regelungsvorschlag ausgearbeitet.