Willkommen beim
Bundesverband der Öko-Kontrollstellen e.V.

Der Bundesverband der Öko-Kontrollstellen e.V. vertritt die Öko-Kontrollstellen, die nach der EG-Verordnung über den Ökologischen Landbau staatlich zugelassen sind.

Die Öko-Kontrollstellen des BVK führen ~ 90% aller deutschen Bio-Kontrollen durch und stellen mit der Weiterentwicklung und Harmonisierung des Öko-Kontrollverfahren die Glaubwürdigkeit des Ökologischen Landbaus sowie die Integrität der Bioprodukte sicher. 

Auf unserer Homepage informieren wir über die Themen Zertifizierung, aktuelle Themen zum Bio-Recht und Tätigkeiten des BVK.

 

Aktuelle Meldungen


 

Neue Gebühren der Bio-Kontrollbehörde Hamburg

  • 12. Januar 2023
  • von  BVK

    Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) erhebt ab dem 01.01.2023 u.a. für die Dokumentenprüfung und Validierung von Kontrollbescheinigungen/Teilkontrollbescheinigungen, für Nämlichkeitskontrollen und Warenuntersuchungen Gebühren.





    Baden-Württemberg ermöglicht Ausnahmen für die Verwendung nichtökologischer Rau-/Feldfutter aufgrund der diesjährigen Dürre

    • 25. Oktober 2022
    • von  BVK
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      Die in Baden-Württemberg in diesem Sommer vorherrschende Dürre hat in einigen Unternehmen schwerwiegende Auswirkungen auf die Versorgung der Tiere mit Bio-Rau- bzw. Bio-Feldfutter geführt.

      Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR) hat aufgrund der mangelhaften Verfügbarkeit an Bio-Raufutter und Bio-Feldfutter in Baden-Württemberg durch die diesjährigen Dürre den Katastrophenfall auf Grund von Artikel 1 Absatz 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2020/2146 für Regionen in Baden-Württemberg anerkannt.

      Dadurch besteht die Möglichkeit für betroffenen Bio-Betriebe eine Ausnahmegenehmigung für die Verwendung nichtökologischer Rau-/Feldfutter zu beantragen.





      Neue Kernobstregelung verabschiedet

      • 24. Oktober 2022
      • von  BVK
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        Der Ständige Ausschuss der Länderarbeitsgemeinschaft für Ökologischen Landbau hat am 24. Oktober die aktualisierte REGELUNG zur Erteilung von Ausnahmegenehmigungen der VO (EU) 2018/848 (EU-Öko-VO) für die Verwendung von nichtökologischem, vegetativen Pflanzenvermehrungsmaterial - Kernobstregelung - veröffentlicht.





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