Neue Regelungen zur Bio-Außer-Haus-Verpflegung-Verordnung
- 7. August 2023
- von BVK

Am 7. Juli verabschiedete der Bundesrat neue gesetzliche Regelungen für die Kennzeichnung und Kontrolle von Bio in Einrichtungen der Außer-Haus-Verpflegung (AHV).
Der Bundesverband der Öko-Kontrollstellen e.V. vertritt die Öko-Kontrollstellen, die nach der EG-Verordnung über den Ökologischen Landbau staatlich zugelassen sind.
Die Öko-Kontrollstellen des BVK führen ~ 90% aller deutschen Bio-Kontrollen durch und stellen mit der Weiterentwicklung und Harmonisierung des Öko-Kontrollverfahren die Glaubwürdigkeit des Ökologischen Landbaus sowie die Integrität der Bioprodukte sicher.
Auf unserer Homepage informieren wir über die Themen Zertifizierung, aktuelle Themen zum Bio-Recht und Tätigkeiten des BVK.
Am 7. Juli verabschiedete der Bundesrat neue gesetzliche Regelungen für die Kennzeichnung und Kontrolle von Bio in Einrichtungen der Außer-Haus-Verpflegung (AHV).
Neue ÖLG-Durchführungsverordnung (ÖLG-DV) löst die bisherige Kontrollstellenzulassungsverordnung ab.
Am 7. Juli 2023 verabschiedete der Bundesrat eine Änderung des Öko-Landbaugesetzes (ÖLG) und die neue ÖLG-Durchführungsverordnung (ÖLG-DV). Mit den neuen Änderungen werden Regelungen zur Bio-Kontrolle konkretisiert.
Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) erhebt ab dem 01.01.2023 u.a. für die Dokumentenprüfung und Validierung von Kontrollbescheinigungen/Teilkontrollbescheinigungen, für Nämlichkeitskontrollen und Warenuntersuchungen Gebühren.