Die in Baden-Württemberg in diesem Sommer vorherrschende Dürre hat in einigen Unternehmen schwerwiegende Auswirkungen auf die Versorgung der Tiere mit Bio-Rau- bzw. Bio-Feldfutter geführt.
Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR) hat aufgrund der mangelhaften Verfügbarkeit an Bio-Raufutter und Bio-Feldfutter in Baden-Württemberg durch die diesjährigen Dürre den Katastrophenfall auf Grund von Artikel 1 Absatz 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2020/2146 für Regionen in Baden-Württemberg anerkannt.
Dadurch besteht die Möglichkeit für betroffenen Bio-Betriebe eine Ausnahmegenehmigung für die Verwendung nichtökologischer Rau-/Feldfutter zu beantragen.