Neue Regelungen zur Bio-Außer-Haus-Verpflegung-Verordnung
- 7. August 2023
- von BVK

Am 7. Juli verabschiedete der Bundesrat neue gesetzliche Regelungen für die Kennzeichnung und Kontrolle von Bio in Einrichtungen der Außer-Haus-Verpflegung (AHV).
Am 7. Juli verabschiedete der Bundesrat neue gesetzliche Regelungen für die Kennzeichnung und Kontrolle von Bio in Einrichtungen der Außer-Haus-Verpflegung (AHV).
Neue ÖLG-Durchführungsverordnung (ÖLG-DV) löst die bisherige Kontrollstellenzulassungsverordnung ab.
Am 7. Juli 2023 verabschiedete der Bundesrat eine Änderung des Öko-Landbaugesetzes (ÖLG) und die neue ÖLG-Durchführungsverordnung (ÖLG-DV). Mit den neuen Änderungen werden Regelungen zur Bio-Kontrolle konkretisiert.
Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) erhebt ab dem 01.01.2023 u.a. für die Dokumentenprüfung und Validierung von Kontrollbescheinigungen/Teilkontrollbescheinigungen, für Nämlichkeitskontrollen und Warenuntersuchungen Gebühren.
Die in Baden-Württemberg in diesem Sommer vorherrschende Dürre hat in einigen Unternehmen schwerwiegende Auswirkungen auf die Versorgung der Tiere mit Bio-Rau- bzw. Bio-Feldfutter geführt.
Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR) hat aufgrund der mangelhaften Verfügbarkeit an Bio-Raufutter und Bio-Feldfutter in Baden-Württemberg durch die diesjährigen Dürre den Katastrophenfall auf Grund von Artikel 1 Absatz 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2020/2146 für Regionen in Baden-Württemberg anerkannt.
Dadurch besteht die Möglichkeit für betroffenen Bio-Betriebe eine Ausnahmegenehmigung für die Verwendung nichtökologischer Rau-/Feldfutter zu beantragen.
Der Ständige Ausschuss der Länderarbeitsgemeinschaft für Ökologischen Landbau hat am 24. Oktober die aktualisierte REGELUNG zur Erteilung von Ausnahmegenehmigungen der VO (EU) 2018/848 (EU-Öko-VO) für die Verwendung von nichtökologischem, vegetativen Pflanzenvermehrungsmaterial - Kernobstregelung - veröffentlicht.
Das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) trifft den Beschluss, aufgrund der im Jahr 2022 in Sachsen langanhaltenden Trockenheitsperiode, verbunden mit häufig auftretenden Hitzetagen, und die damit einhergehenden negativen Auswirkungen auf die Versorgung von Öko-Wiederkäuern mit Öko-Grobfuttermitteln für solche Tierhalter als Katastrophenfall anzuerkennen.
Mit dem Gesetz zur Änderung des Öko-Landbaugesetzes und des Öko-Kennzeichengesetzes vom 27. Juli 2021 wurde das Kontrollverfahren im Sinne der Öko-Verordnung (EU) 2018/848 in Verbindung mit der Verordnung (EU) 2017/625 sowie die Ausstellung des Zertifikates auf die Kontrollstellen übertragen.
Ein vom Bundesverband der Öko-Kontrollstellen e.V. in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten bestätigt die wirksame Übertragung durch den Gesetzgeber.
seit Januar 2022 gilt das neue Bio-Recht. Doch auch unter den neuen Rahmenbedingungen entwickelt sich der Rechtsrahmen weiter. Deswegen bieten der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) zusammen mit dem Bundesverband der Öko-Kontrollstellen (BVK) auch in diesem Jahr wieder ein Online-Seminar zum Bio-Recht an.
Wir laden Sie herzlich ein zum:
Online-Seminar Bio-Recht
Dienstag, 13. September 2022
von 09:15 bis 16:15 Uhr
online via Livestream
Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) hat in Zusammenarbeit mit dem Bundesverband der Öko-Kontrollstellen e.V. (BVK) ein Vorsorgekonzept mit Checkliste für landwirtschaftliche Unternehmen entwickelt.
Mit dem Öko-Landbau Gesetz (ÖLG) wird die Kontrolltätigkeiten bis zur Zertifizierung wirksam per Bundesgesetz auf die privaten Öko-Kontrollstellen übertragen.
Der Bundesverband der Öko-Kontrollstellen e.V. (BVK) ist der Auffassung, dass das Öko-Landbau Gesetz (ÖLG) die Kontrolltätigkeiten bis zur Zertifizierung wirksam per Bundesgesetz überträgt.
Damit sind die Öko-Kontrollstellen in der Lage täglich Zertifizierungen durchzuführen und die Unternehmen mit Zertifikaten auszustatten, damit sie im Bereich des ökologischen Landbaus wirtschaftlich tätig werden können.