Neue Kernobstregelung verabschiedet

  • 24. Oktober 2022
  • von  BVK
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    Der Ständige Ausschuss der Länderarbeitsgemeinschaft für Ökologischen Landbau hat am 24. Oktober die aktualisierte REGELUNG
    zur Erteilung von Ausnahmegenehmigungen der VO (EU) 2018/848 (EU-Öko-VO) für die Verwendung von nichtökologischem, vegetativen Pflanzenvermehrungsmaterial - Kernobstregelung - veröffentlicht.

    Aufgrund der neuen Öko-Verordnung 2018/848 wurden die bestehende Kernobstregelung an die neue Verordnung angepasst. Die grundsätzliche Vorgehensweise der Vorbestellung 12 Monate vor Pflanzung hat sich nicht geändert.

    Die aktualisierte Kernobstregelung finden Sie hier.

    Kernobstregelung 279,1 KB