EU-Öko-Verordnung

Die EU-Öko-Verordnung regelt seit 1992 Vorgaben für die Erzeugung, Verarebitung, das Handel sowie den Import von Bio-Erzeugnissen.
Rechstvorschriften werden stetig durch Änderungsverordnungen an den aktuellen Stand von Praxis und Forschung angepasst und ergänzt.

Änderungen der Rechtsvorschriften werfen oft Fragen der Interpretation und der Umsetzung auf.

Der BVK informiert und nimmt Stellung zu verschiedenen Themen der EU- sowie nationalen Rechsvorschriften und dem Öko-Kontrollverfahren.

BVK Interpretationen / Stellungnahmen zur neue EU-Öko-Verordnung 2018/848

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Auslegungen der EU-Öko-Verordnung

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