Baden-Württemberg ermöglicht Ausnahmen für die Verwendung nichtökologischer Rau-/Feldfutter aufgrund der diesjährigen Dürre

  • 25. Oktober 2022
  • von  BVK
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    Die in Baden-Württemberg in diesem Sommer vorherrschende Dürre hat in einigen Unternehmen schwerwiegende Auswirkungen auf die Versorgung der Tiere mit Bio-Raufutter bzw. Bio-Feldfutter geführt.

    Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR) hat aufgrund der mangelhaften Verfügbarkeit an Bio-Raufutter und Bio-Feldfutter in Baden-Württemberg durch die diesjährigen Dürre den Katastrophenfall auf Grund von Artikel 1 Absatz 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2020/2146 für Regionen in Baden-Württemberg anerkannt.

    Dies betrifft fast alle Regionen Baden-Württembergs, mit Ausnahme des Allgäus und einigen Teilen Oberschwabens. Im Bereich Oberschwaben erfolgt die Prüfung im Einzelfall teilte die zuständige Behörde in Badem-Württemberg mit.

    Durch die Einstufung als Katastrophenfall besteht für betroffenen Bio-Betriebe die Möglichkeit eine Ausnahmegenehmigung für die Verwendung nichtökologischer Rau-/Feldfutter zu beantragen. Betroffene Betriebe sollten sich direkt mit Ihrer Öko-Kontrollstelle in Verbindung setzen.