Durchführung des Kontrollverfahrens durch zugelassene Kontrollstellen
- 7. Juli 2022
- von BVK

Mit dem Öko-Landbau Gesetz (ÖLG) wird die Kontrolltätigkeiten bis zur Zertifizierung wirksam per Bundesgesetz auf die privaten Öko-Kontrollstellen übertragen.
Der Bundesverband der Öko-Kontrollstellen e.V. (BVK) ist der Auffassung, dass das Öko-Landbau Gesetz (ÖLG) die Kontrolltätigkeiten bis zur Zertifizierung wirksam per Bundesgesetz überträgt.
Damit sind die Öko-Kontrollstellen in der Lage täglich Zertifizierungen durchzuführen und die Unternehmen mit Zertifikaten auszustatten, damit sie im Bereich des ökologischen Landbaus wirtschaftlich tätig werden können.