Neue Gebühren der Bio-Kontrollbehörde Hamburg

  • 12. Januar 2023
  • von  BVK
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    Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) erhebt ab dem 01.01.2023 u.a. für die Dokumentenprüfung
    und Validierung von Kontrollbescheinigungen/Teilkontrollbescheinigungen, für Nämlichkeitskontrollen und Warenuntersuchungen Gebühren.

    Grundlage hierfür ist die am 06.12.2022 vom Senat der freien Hansestadt Hamburg beschlossene Senatsdrucksache Nr. 2022/02360, die Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht ist.

    Details und alle aktuellen Informationen zum Thema Bioimportkontrollen können auch auf der Website www.hamburg.de/bio-importkontrollen abgerufen werden.