Neue Kernobstregelung verabschiedet
- 24. Oktober 2022
- von BVK
Der Ständige Ausschuss der Länderarbeitsgemeinschaft für Ökologischen Landbau hat am 24. Oktober die aktualisierte REGELUNG
zur Erteilung von Ausnahmegenehmigungen der VO (EU) 2018/848 (EU-Öko-VO) für die Verwendung von nichtökologischem, vegetativen Pflanzenvermehrungsmaterial - Kernobstregelung - veröffentlicht.
Aufgrund der neuen Öko-Verordnung 2018/848 wurden die bestehende Kernobstregelung an die neue Verordnung angepasst. Die grundsätzliche Vorgehensweise der Vorbestellung 12 Monate vor Pflanzung hat sich nicht geändert.
Die aktualisierte Kernobstregelung finden Sie hier.